Wahlarzt
Wahlärzte werden auch als private Ärzte, niedergelassene Ärzte oder ambulante Ärzte bezeichnet.
Hier spricht man von Kosten für medizinische Behandlungen, die ohne stationären Aufenthalt erfolgen (ambulant). Ein Wahlarzt ist ein Privatarzt ohne direkten Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse.
Beispiel
Behandlung durch einen privaten Augenarzt. Vom Arzt erhältst du eine Rechnung, die du selbst bezahlen musst.
Synonyms:
privater Arzt, ambulanter Arzt, Privatarzt